Wenn Wespen zur Gefahr werden
Wespenbeseitigung - (K)ein Fall für die Feuerwehr?
Zwischen Mai und September melden sich bei der Feuerwehr viele besorgte Bürger, die sich durch Wespen gestört oder bedroht fühlen. Besonders Menschen, die keinen Bezug zur Natur mehr haben, denken dann häufig an die Feuerwehr, die das Nest beseitigen soll.
Wenn ein Wespennest entdeckt wird, gehen viele Menschen davon aus, dass es sofort entfernt werden muss, als sei das ein Gesetz. Dem ist nicht so, unsere Gesellschaft und auch unser Gesetz gehen zunächst einmal davon aus, dass ein Wespennest dort bleiben darf, wo es ist. Die Wespe und ihr Leben sind sogar durch unser Grundgesetz geschützt, seit im Jahre 2002 der Tierschutz als Staatsziel in Artikel 20a Grundgesetz verankert worden ist.
Demgemäß verbieten unsere Naturschutzgesetze die Beeinträchtigung oder Zerstörung von Wespennestern, es sei denn, es ist ein vernünftiger Grund für eine solche Beeinträchtigung gegeben. Ein vernünftiger Grund ist NICHT schon gegeben, wenn ein Wespennest stört oder Jemanden Angst macht, sondern er muss objektiv gegeben sein.
Wespennest von Feuerwehr entfernen lassen?
An diese Wertungen ist auch die Feuerwehr gebunden. Sie ist auch nicht dazu da, jede Störung zu beseitigen, die ein Bürger wahrzunehmen meint, dann würde unser Gemeinwesen bald nicht mehr funktionieren. Die Feuerwehr leistet Hilfe bei Unglücksfällen und bei sonstigen Notfällen, soweit die Hilfeleistung im öffentlichen Interesse liegt.
Auch wenn in der wärmeren Jahreszeit bei unserer Feuerwehr viele Anrufe eingehen, in denen Bürger Hilfe aufgrund der vermeintlichen Bedrohung durch ein Wespennest erfragen, wird die Feuerwehr nicht tätig werden.
Bei Bedarf wenden Sie sich bitte an einen Imker oder eine Schädlingsbekämpfungsfirma in Ihrer Nähe (Weitere Information in den Gelben Seiten oder im Internet).