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Rauchmelder - Der Lebensretter gehört in jede Wohnung


In Deutschland sterben jährlich etwa 600 Menschen bei Bränden. Die meisten Brandopfer, etwa 70%, verunglücken nachts in den eigenen vier Wänden, denn dann schläft auch der Geruchssinn, so dass die Opfer im Schlaf überrascht werden, ohne die gefährlichen Brandgase zu bemerken. 95% der Brandtoten sterben nicht in den Flammen, sondern an den Folgen einer Rauchvergiftung. Der giftige Rauch ist schneller als das Feuer und lautlos. In Sekundenschnelle breitet er sich aus. Der hohe Kohlenmonoxidgehalt im Brandrauch lässt Schlafende bewusstlos werden. Häufig tritt der Erstickungstod schon ein, bevor die Feuerwehr überhaupt alarmiert ist. Das Einatmen einer Lungenfüllung mit Brandrauch kann bereits tödlich sein.

Ein Rauchmelder ist der beste Lebensretter in Ihrer Wohnung. Der laute Alarm des Rauchmelders warnt Sie und ihre Kinder auch im Schlaf rechtzeitig vor der Brandgefahr und gibt Ihnen den nötigen Vorsprung, sich und Ihre Familie in Sicherheit zu bringen und die Feuerwehr über den Feuerwehrnotruf 112 zu alarmieren.

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Auf Prüfzeichen achten
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Beim Kauf von Rauchmeldern achten Sie besonders darauf, dass die Geräte ein VdS-Prüfzeichen haben; das garantiert, dass sie in kurzer Zeit und bei einer niedrigen Rauchgaskonzentration ansprechen und alarmieren; Rauchmelder sollten zusätzlich das GS- und CE-Zeichen besitzen. Empfehlenswert sind batteriebetriebene optische Geräte, denn sie funktionieren auch dann, wenn der Strom ausfällt. Wichtig ist außerdem, dass sie einen Testknopf haben, mit dem man jederzeit ihre Funktionstüchtigkeit prüfen kann. Gute Rauchmelder geben ein Warnsignal, wenn die Batterie ausgetauscht werden muss. Somit ist auch die Wartung mehr als einfach.

Für einen Mindestschutz gilt: Ein Rauchmelder im Flur pro Etage sowie in den Schlafzimmern - vor allem im Kinderzimmer - angebracht an der Zimmerdecke mittig des Raumes. Um Fehlalarme zu vermeiden, achten Sie darauf, dass die Rauchmelder nicht in Räumen eingesetzt werden, in denen Wasserdampf oder eine hohe Rauch-/ Staubbelastung vorkommen kann.

Gesetzlich vorgeschrieben ist: In Neubauten müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, die über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Sie müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Bestehende Wohnungen sind bis zum 31. Dezember 2014 entsprechend auszustatten.

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